Windenergiegesetz beschlossen: Stärkere Bürgerbeteiligung und Akzeptanzförderung

Das im Landtag beschlossene Windenergiegesetz ist ein Meilenstein für Kommunen.

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 17.04.24 das Windenergiegesetz mit Stimmen der Regierungskoalition beschlossen.

Dieses Gesetz schreibt eine stärkere Bürgerbeteiligung und Akzeptanzförderung für Windkraftanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen vor.

So ist die Beteiligung von 0,2 cent/kWh nach dem EEG-Gesetz nun verpflichtend an die Kommune zu zahlen. Neu ist eine Akzeptanzabgabe an die Bürgerinnen und Bürger, die im Umkreis von 2,5 Kilometer von solchen Anlagen wohnen, in Höhe von 0,1 Cent/kWh.

Zudem müssen die Projektträger weitere Beteiligungsformen in angemessenem Rahmen anbieten. Das kann der Bezug von dauerhaft vergünstigten Strom sein, oder verschiedene Beteiligungsformen an den Anlagen.

Durch das Gesetz wird die Akzeptanzförderung deutlich gesteigert, da die Gelder direkt in der Gemeinde bleiben. Die Gemeindeverwaltung prüft aktuell die Auswirkung des Gesetzes auf die FFPV-Projekte und das Repowering-Vorhaben der Windkraftanlagen in der Gemeinde Vordorf.

Ziel des Gesetzes ist es, mehr grüne Energie zu produzieren sowie die Akzeptanz der Menschen vor Ort zu fördern. Die Einnahmen können Kommunen wie die Gemeinde Vordorf für soziale, sportliche oder sonstige Zwecke direkt vor Ort investieren.

 

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