Handlungsempfehlung für Freiflächenphotovoltaikanlagen des Landkreises Gifhorn beschlossen

Der Landkreis Gifhorn hat mit dem Beschluss des Kreistages eine Handlungsempfehlung für Kommunen im Landkreis zur Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen beschlossen. Vorausgegangen waren die Ergebnisse der Arbeit von drei Arbeitsgruppen auf Kreisebene, die sich schwerpunktmäßig mit den Themen Standortwahl, Bauleitplanung und Technik beschäftigten.

Den Gemeinden werden mit den Handlungsempfehlungen Hilfestellungen angeboten, die auch weitere Entwicklungsprozesse in der Zukunft berücksichtigen können. Das Ergebnis ist als Angebot zu verstehen, welchen es den Gemeinden ermöglicht, Freiflächenphotovoltaikanlagen zu realisieren. Die Handlungsempfehlung unterstützt und ermutigt Gemeinden generell, den wichtigen Schritt in Richtung Freiflächenphotovoltaikanlagen zu gehen und transparente Dialoge mit allen Beteiligten zu führen.

Darüber hinaus wurde in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei ein Muster für einen städtebaulichen Vertrag erarbeitet, welcher einen Fragenkatalog für potenzielle Vorhabenträger/Investoren beinhaltet.

Unser Fraktionsvorsitzender Tobias Bäustmann begrüßt die Handlungsempfehlungen und schildert: ,,Die Handlungsempfehlungen des Landkreises ermutigen die Gemeinden, den Schritt in Richtung erneuerbare Energien zu gehen. Unser Dank gilt den Arbeitsgruppen sowie dem Landkreis für das tolle Ergebnis.“

In der Gemeinde Vordorf befinden sich aktuell einige Freiflächenphotovoltaik-Projekte in der Umsetzung, weshalb das Angebot des Landkreises gerne angenommen wird.

Die Handlungsempfehlung und der Mustervertrag können entweder auf der Seite des Landkreises Gifhorn (Vorlage VO-Nr.0396/XX.WP) heruntergeladen werden oder über die untenstehenden Links:

Handlungsempfehlung zu Freiflächenfotovoltaikanlagen

Muster-Städtebaulicher Vertrag

 

 

 

 

 

 

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